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Stadt | Preis pro kwH |
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Lebach in Landkreis Saarlouis | 0,43 € |
Großrosseln in Regionalverband Saarbrücken | 0,43 € |
Bexbach in Saarpfalz-Kreis | 0,43 € |
Völklingen in Regionalverband Saarbrücken | 0,43 € |
Quierschied in Regionalverband Saarbrücken | 0,43 € |
Rohrdorf in Landkreis Rosenheim | 0,41 € |
Schiltach in Landkreis Rottweil | 0,41 € |
Helgoland in Kreis Pinneberg | 0,39 € |
Wees in Kreis Schleswig-Flensburg | 0,39 € |
Handewitt in Kreis Schleswig-Flensburg | 0,39 € |
Mühlacker in Enzkreis | 0,39 € |
Ahrensburg in Kreis Stormarn | 0,39 € |
Brodersby-Goltoft in Kreis Schleswig-Flensburg | 0,39 € |
Mittelangeln in Kreis Schleswig-Flensburg | 0,39 € |
Neumünster | 0,39 € |
Schönwalde am Bungsberg in Kreis Ostholstein | 0,39 € |
Isen in Landkreis Erding | 0,38 € |
Sankt Wolfgang in Landkreis Erding | 0,38 € |
Buch am Buchrain in Landkreis Erding | 0,38 € |
Soyen in Landkreis Rosenheim | 0,38 € |
Stadt | Preis pro kwH |
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Pappenheim in Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen | 0,28 € |
Uelzen in Landkreis Uelzen | 0,28 € |
Neubrandenburg in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 0,28 € |
Oyten in Landkreis Verden | 0,28 € |
Greifswald in Landkreis Vorpommern-Greifswald | 0,28 € |
Bad Rothenfelde in Landkreis Osnabrück | 0,29 € |
Lindenberg im Allgäu in Landkreis Lindau | 0,29 € |
Oberreute in Landkreis Lindau | 0,29 € |
Weiler-Simmerberg in Landkreis Lindau | 0,29 € |
Verden (Aller) in Landkreis Verden | 0,29 € |
Wilhelmshaven | 0,29 € |
Hildesheim in Landkreis Hildesheim | 0,29 € |
Glinde in Kreis Stormarn | 0,29 € |
Faßberg in Landkreis Celle | 0,29 € |
Langlingen in Landkreis Celle | 0,29 € |
Wietzendorf in Landkreis Heidekreis | 0,29 € |
Rosche in Landkreis Uelzen | 0,29 € |
Lachendorf in Landkreis Celle | 0,29 € |
Ebstorf in Landkreis Uelzen | 0,29 € |
Eimke in Landkreis Uelzen | 0,29 € |
Alternativ können Sie direkt einen Strompreisvergleich ausführen, indem Sie Ihre Postleitzahl eintragen und Ihren Verbrauch:
Der Wechsel des Stromanbieters ist jederzeit innerhalb der vertraglichen und gesetzlichen Fristen möglich. Es ist jedoch wichtig, dass beim Wechsel alle notwendigen Fristen korrekt eingehalten werden. Dies kann dazu beitragen, Probleme im Zusammenhang mit dem Wechsel des Anbieters zu vermeiden. In Zweifelsfällen ist es ratsam, die Unterlagen des bestehenden Vertrags noch einmal sorgfältig durchzusehen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und um sicherzustellen, dass der Wechsel reibungslos verläuft.
Nach der Erhöhung Ihres Strompreises haben sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, die dafür vorgesehenen Fristen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Der Strompreis in Deutschland ist aufgrund der Geopolitischen Lage, der Energiewende und der Verwendung von fossilen Brennstoffen die aus Drittstaaten bezogen werden im Vergleich zu vielen anderen Ländern erhöht.
Im Strompreis sind folgende Faktoren enthalten: Nettonetzentgelt, Energiebeschaffung, EEG Umlagen, Stromsteuer, Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben und Endgelder für die Abrechnung. Zusätzlich fällt noch ein kleiner Teil sonstiger Kosten an.
Der Strompreis steigt aktuell aus mehreren Gründen, einer davon ist die Erhöhung der Preise für fossilen Brennstoffe, die als Energieträger in Kraftwerken genutzt werden. Diese Preissteigerungen haben direkten Einfluss auf die Kosten für die Erzeugung von Strom. Ein weiterer Faktor ist der Atomausstieg, welcher dazu führt, dass die Stromerzeugung auf andere, häufig teurere Energieträger umgestellt werden muss. Auch die Inflation trägt zu den steigenden Strompreisen bei, da die Kosten für die Produktion und den Betrieb von Kraftwerken sowie die Löhne der Beschäftigten ansteigen. Es ist wichtig zu beachten, dass es immer noch Möglichkeiten gibt, um Kosten durch Energieeffizienzmaßnahmen zu senken.
Achten Sie darauf, dass Sie ihren Verbrauch möglichst genau einschätzen, so können Sie mit Ihrer Abschlagszahlung einen Großteil des Verbrauchs bezahlen. Sollten Sie weniger Verbrauchen bekommen Sie die Überzahlung in aller Regel erstattet.
Man sagt, dass eine allein lebende Person ca. 1.400-1.600 kWh / Jahr verbraucht. Wenn mehrere Personen im Haushalt wohnen ist der pro Kopf Verbrauch in der Regel um einiges geringer, denn Kühlschrank, Waschmaschine, Herd und co. werden gemeinschaftlich genutzt. Bei einem zwei Personenhaushalt geht man von einem Verbrauch von ca. 2500 kWh pro Jahr aus.
Ein vier Personen Haushalt hat einen Stromverbrauch von bis zu 5.000 kWh / Jahr.